DJNXT

Barrierefreiheit bei DJNXT

Freiwillige Erklärung · Stand: August 2026

DJNXT ist als Kleinstunternehmen von den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Uns ist trotzdem wichtig, dass möglichst alle DJs unsere Plattform nutzen können.

Wir orientieren uns deshalb freiwillig an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Stufe AA) und verbessern die Zugänglichkeit laufend: ausreichende Kontraste, Bedienbarkeit per Tastatur, Alternativtexte für Bilder und reduzierte Animationen für Nutzer mit entsprechender Systemeinstellung (prefers-reduced-motion).

Du stößt auf eine Barriere? Schreib uns an kontakt@djnxt.de. Wir kümmern uns in der Regel innerhalb weniger Tage darum.